Unfallgutachten

Unfallgutachten in
Mönchengladbach

Nach einem Unfall zählt jede Stunde. Als unabhängiger Sachverständiger dokumentieren wir Ihren Schaden vollständig, beziffern ihn gegenüber der Versicherung und übernehmen die gesamte Abwicklung – für Sie als Geschädigten komplett kostenlos.

Kurzinfo
  • Kostenlos für Unfallgeschädigte
  • Termin innerhalb von 24 Stunden
  • Direkte Versicherungsabwicklung
  • Gerichtsfestes Gutachten
  • Vor-Ort-Begutachtung möglich
  • Restwertermittlung inklusive

Was ist ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten – auch Kfz-Schadensgutachten oder Haftpflichtgutachten genannt – ist die rechtssichere Dokumentation und Bewertung eines Fahrzeugschadens nach einem Verkehrsunfall. Es bildet die Grundlage für Ihre Schadensersatzforderung gegenüber der Versicherung des Unfallverursachers.

Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten des Gutachtens trägt dabei vollständig die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers – Sie zahlen nichts.

Wann brauche ich ein Unfallgutachten?

Grundsätzlich empfehlen wir bei jedem Unfall ein Gutachten einzuholen, bei dem Sie nicht selbst der Verursacher sind. Verpflichtend ist es ab einem Schaden von ca. 750 Euro (sog. Bagatellgrenze), darunter kann ein Kostenvoranschlag genügen.

Heckauffahrunfall

Auch bei vermeintlich kleinen Schäden können erhebliche Strukturschäden vorliegen.

Seitenaufprall

Deformationen an Türen, Schwellern oder Seitenwänden erfordern präzise Dokumentation.

Totalschaden

Bei wirtschaftlichem Totalschaden ermitteln wir den Wiederbeschaffungswert und Restwert.

Parkschäden

Selbst wenn der Verursacher unbekannt ist, sichert das Gutachten Ihren Anspruch.

Was unser Unfallgutachten enthält

01
Vollständige Schadendokumentation
Professionelle Foto- und Videodokumentation aller sichtbaren und versteckten Schäden.
02
Reparaturkostenkalkulation
Präzise Berechnung der Reparaturkosten nach Herstellervorgaben und aktuellen Stundenverrechnungssätzen.
03
Wertminderung
Ermittlung der merkantilen Wertminderung – der Wertverlust, der trotz Reparatur verbleibt.
04
Wiederbeschaffungswert & Restwert
Bei Totalschaden: Ermittlung des Fahrzeugwertes vor dem Unfall und des Restwertes.
05
Nutzungsausfall & Mietwagenkosten
Berechnung der Ihnen zustehenden Ausfallentschädigung für die Reparaturdauer.

Häufige Fragen zum Unfallgutachten

Nein. Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf ein unabhängiges Gutachten auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung. Sie müssen nichts auslegen – wir rechnen direkt mit der Versicherung ab.
In der Regel vereinbaren wir innerhalb von 24 Stunden einen Termin mit Ihnen – auch kurzfristig bei Notfällen. Rufen Sie uns einfach an.
Die gegnerische Versicherung darf kein eigenes Gutachten bei Ihrem Fahrzeug in Auftrag geben. Sie hat das Recht, das Gutachten zu prüfen – ist aber in der Regel daran gebunden.
Ein Kostenvoranschlag ist eine einfache Schätzung der Reparaturkosten ohne rechtliche Bindung. Ein Gutachten dokumentiert umfassend alle Schäden inkl. Wertminderung, Restwert und Nutzungsausfall und ist vor Gericht verwertbar.
Nein. Wir kommen zu Ihnen – ob zu Hause, zum Arbeitsplatz oder zur Werkstatt Ihres Vertrauens. Auf Wunsch können Sie das Fahrzeug auch bei uns vorbeibringen.
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02161 – 622 57 68 Mobil: 0177 19 47 271
Warum Kfz Gutachter Es?
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  • Kostenlos für Geschädigte

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